Kurzzeitpflege
Kurzzeit- oder Urlaubspflege können Sie beanspruchen, wenn Ihr pflegender Angehöriger durch Urlaub, eigene Erkrankung oder einen Rehaaufenhalt verhindert ist oder wenn Sie selbst nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht wieder alleine zu Hause leben können oder zu Hause niemanden haben, der Ihre Pflege übernehmen kann. Die Pflegekassen übernehmen einen Teil der Kosten (bis zu 1774 €) für einen Aufenthalt von maximal 28 Tagen im Jahr.
Sollte Ihnen schon seit mehr als 6 Monaten ein Pflegegrad zuerkannt worden sein, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit einer sogenannten Verhinderungspflege. Diese wird gewährt, wenn Ihre Pflegeperson in den Urlaub fahren möchte oder durch eigene Erkrankung verhindert ist, Sie zu pflegen.
Wir würden uns freuen, auch Sie einmal in unserer Kurzzeitpflege begrüßen zu dürfen.